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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Bitte klicken Sie die gewünschte Frage an:
1. Wie lange dauert der Erwerb des Personenbeförderungsscheines (auch P-Schein genannt)?
2. Wie lange muss ich die Taxischule besuchen, bis ich die Ortskundeprüfung absolvieren kann?
3. Ich kann am Unterricht nicht regelmäßig teilnehmen (z.B. Schichtdienst). Kann ich trotzdem den P-Schein machen?
4. Wenn ich die Taxischule besuche: Bin ich verpflichtet, bei einem bestimmten Taxiunternehmen zu arbeiten?
5. Beteiligt sich das Taxiunternehmen an den Kosten des Personenbeförderungsscheines?
6. Ich bin arbeitslos. Beteiligt sich die Arbeitsagentur/der Jobcenter an den Kosten des P-Scheines?
7. Ich bin noch keine 21 Jahre alt: Kann ich trotzdem schon den Personenbeförderungsschein machen?
8. Ich habe Punkte in Flensburg. Kann ich trotzdem den Personenbeförderungsschein machen?
9. Ich besitze nicht die deutsche Staatsbürgerschaft: Kann ich trotzdem den Personenbeförderungsschein machen?
10. Ich beherrsche die deutsche Sprache nicht so gut: Kann ich trotzdem den Personenbeförderungsschein machen?
11. Ich habe bereits den P-Schein, aber nicht für Nürnberg oder nicht in der Verkehrsform Taxi. Was muss ich tun?
12. Wenn ich den P-Schein habe: Bin ich ein vollwertiger Taxifahrer oder muss ich weitere Qualifikationen erwerben?
13. Wenn ich den Personenbeförderungsschein habe: finde ich auch einen Arbeitsplatz als Taxifahrer?
14. Wenn ich den Personenbeförderungsschein habe: wie werde ich eingearbeitet?
15. Kann ich neben meiner Hauptbeschäftigung auch als Aushilfe (= Minijob) Taxi fahren?
16. Bin ich als Taxifahrer sozialversicherungspflichtig angestellt?
17. Welchen Lohn bekomme ich als Taxifahrer?
18. Welche Arbeitszeiten habe ich als Taxifahrer?
19. Alle Fragen beantwortet?
Unsere Antwort:
Ein Leben ohne Taxi ist möglich, aber sinnlos.