AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn die Taxiprofis GmbH - im folgenden Taxischule genannt - diese schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
Die widerspruchslose Annahme vorliegender Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers bzw. Schulungsteilnehmers, und zwar auch dann, wenn dieser in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt.
Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder die Anmeldung des Schulungsteilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die Taxischule bedarf.
Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der Taxischule als Veranstalter und dem Auftraggeber bzw. dem Schulungsteilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Die Schulungsteilnehmer sind der Taxischule namentlich zu benennen. Bereits angemeldete Schulungsteilnehmer können nur mit Genehmigung der Taxischule durch eine andere geeignete Person ersetzt werden. Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
§ 3 Offene Lehrgänge
Offene Lehrgänge in den Räumlichkeiten der Taxischule können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel nicht unter fünf Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann die Taxischule vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Auftraggeber bzw. dem Schulungsteilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggeber bzw. des Schulungsteilnehmers
gegenüber der Taxischule besteht in diesem Fall nicht.
Die Taxischule kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die die Taxischule nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet.
Weitergehende Ansprüche gegenüber der Taxischule sind ausgeschlossen.
§ 4 Inhouse-Lehrgänge
Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern je Schulung voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 5 Teilnehmern entsprechend der jeweils gültigen Schulungspreisliste pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
Beträgt die Gesamtreisestrecke (An- und Abreise) zu Inhouse-Lehrgängen mehr als 50 Kilometer, werden die Mehrkilometer dem Auftraggeber mit 0,50 Euro netto zzgl. MwSt. je gefahrenem Mehrkilometer in Rechnung gestellt.
Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen der eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem 15 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit
und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor und/oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Der Auftraggeber stellt eine internetfähige Computeranlage zur Verfügung, deren Softwarestand nicht älter als 5 Jahre ab Lehrgangsbeginn, sein darf.
§ 5 Stornierung
Lehrgänge können bis 7 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber oder den Schulungsteilnehmer kostenlos storniert werden.
Bei Stornierungen im Zeitraum 7 Tage bis 1 Tag vor Schulungsbeginn werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
- Inhouse-Lehrgänge: 15,00 Euro netto je Schulungsteilnehmer pro geplantem Schulungstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 50% des vereinbarten Preises netto berechnet.
- Offene-Lehrgänge: 15,00 Euro netto je Schulungsteilnehmer pro geplantem Schulungstag
Bei Stornierung am geplanten Lehrgangstag oder Nichtteilnahme an offenen Lehrgängen werden die folgenden Ausfallkosten dem Auftraggeber oder Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für etwaige Ersatztermine fallen erneut die Lehrgangsgebühren an:
- Inhouse-Lehrgänge: 30,00 Euro netto je Teilnehmer pro geplantem Schulungstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 100% des vereinbarten Preises netto berechnet.
- Offene-Lehrgänge: 30,00 Euro netto je Teilnehmer pro geplantem Schulungstag
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei der Taxischule.
§ 6 Fristlose Kündigung
Die Taxischule kann bei Vorliegen wichtiger Gründe - auch ohne vorherige Abmahnung - fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, insbesondere Störung des Lehrgangsbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
- Ehrverletzung aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Schulungsteilnehmern oder Beschäftigten der Taxischule.
- Diskriminierung der Schulungsleitung, von Schulungsteilnehmern oder von Beschäftigten der Taxischule aufgrund persönlicher Eigenschaften.
- Missbrauch der Schulungsmaßnahme für Agitation aller Art, insbesondere für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke.
- Verstöße gegen die jeweils gültige Hausordnung.
Schulungsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. vom Schulungsteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsgebühren werden nicht erstattet.
§ 7 Entgelte
Das Schulungsentgelt ergibt sich aus der aktuellen Preisliste bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Der maßgebliche Zeitpunkt ist der Eingang der Anmeldung bei der Taxischule.
Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
§ 8 Teilnahmebestätigungen und Schulungszertifikate
Trägerinterne Teilnahmebestätigungen und Schulungszertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulungsmaßnahme eine gültige Unterschrift des Schulungsteilnehmers in der Teilnehmerliste.
Ersatzbescheinigungen und -zertifikate werden gegen eine Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro zzgl. MwSt. ausgestellt. Bei fehlerhafter Ausstellung durch die Taxischule besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. den Schulungsteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro zzgl. MwSt. fällig.
§ 9 Urheberrecht
Schulungsbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen usw. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Schulungsteilnehmers bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dasselbe gilt für im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellte Passwörter und Logins.
Unterlagen und Präsentationen usw., die auf der Webseite der Taxischule oder eines Vertragspartners der Taxischule zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs geahndet.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Schulungsteilnehmer verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten von anderen Schulungsteilnehmern zu unterlassen.
Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung des Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu.
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
§ 11 Haftung
Die Taxischule haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge, Auswahl und Kontrolle der Dozenten sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Angebot. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgeltes beschränkt.
Die Taxischule übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Lehrgangsvoraussetzungen bei den Schulungsteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Gerichtsstand ist der Gerichtsbezirk Nürnberg/Fürth.